Die ausgeschiedenen Präsidenten sind für drei Jahre Mitglied des ständigen Beirates und bilden anschließend den Senat. Der Senat benennt aus seiner Mitte für den Vorstand für die Dauer von drei Jahren zwei stimmberechtigte Mitglieder. Diese können sich durch ein anderes Mitglied des Senats vertreten lassen.
1. Mitgliedschaft
Mitglieder des DGOOC – Senats sind alle ehemaligen Präsidenten der DGOOC nach ihrer 4-jährigen Tätigkeit im Präsidium und der daran anschließenden 3-jährigen Zeit im Beirat.
2. Aufgabe der Senatoren
ist es, ihre langjährige Erfahrung in den Gremien der DGOOC bei den Sitzungen des Gesamtvorstandes einzubringen.
3. Leitung des Senats
Die Senatoren wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter für die Dauer von jeweils drei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind bei der Sitzung des Gesamt-Vorstands der DGOOC die beiden satzungsgemäß stimmberechtigten Senatoren. Beide können sich aber auch durch ein anderes Mitglied des Senats vertreten lassen.
Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sollte möglichst beim jährlichen Senatorentreffen während des Berliner Kongresses erfolgen. Senatoren, die nicht nach Berlin kommen können, sollten ihre Wahlvorschläge dem Vorsitzenden des Senats schriftlich mitteilen. Das Gleiche gilt für eventuelle Anregungen, die bei der Sitzung des Gesamtvorstandes besprochen werden sollten.
Da alle Senatoren als Gäste zur Sitzung des Gesamt-Vorstandes eingeladen werden, erhalten sie auch sämtliche Sitzungsunterlagen und können bei der Diskussion eines TOP eigene Vorschläge unterbreiten, obwohl sie im Falle einer Abstimmung nicht stimmberechtigt sind.