EPRD-Datenauswertung

Die DGOOC verfolgt mit dem Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) das Ziel, die wissenschaftliche Forschung und Qualitätssicherung in der Endoprothetik zu fördern. Das Register ermöglicht neben der Erstellung eigener Jahresberichte und standardisierter Auswertungen für Kliniken und Hersteller auch die sekundäre Datennutzung und Sekundärauswertung durch Dritte – etwa für wissenschaftliche Analysen im Rahmen von Publikationen oder für interne Sonderauswertungen zu regulatorischen Zwecken. Je nach Zielsetzung und Nutzergruppe stehen bei dem EPRD verschiedene Antragsarten zur Verfügung.
Forschende können eine Auswertung für eine wissenschaftliche Publikation (z. B. einen Artikel in einem Peer-Review-Journal) beantragen. Das EPRD unterstützt bei der Antragstellung und der methodischen Abstimmung.
Teilnehmende Hersteller und Kliniken können Anträge für interne Auswertungen stellen, etwa zu regulatorischen Zwecken, Behördenanfragen und allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese können außerdem die Auswertung von Daten für sonstige Zwecke, wie etwa Imagebroschüren, Presseinformationen oder Geschäftsberichte, über das EPRD beantragen.
Fachvorträge, die im Rahmen der Repräsentanz des EPRD stattfinden, können ggf. Vorauszüge aus dem jeweils in Erstellung befindlichen Jahresbericht erhalten. Zudem können Interessierte rein deskriptive Versorgungszahlen für Vorträge oder Poster beantragen.
Weitere Informationen zu Antragsarten, Voraussetzungen und Abläufen finden sich auf der Website des Endoprothesenregister Deutschland.
