der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).
Die gemeinsame Mitgliederversammlung der DGOU, der DGOOC und der DGU hat am 27.10.2021 eine neue Beitragsordnung ab 01.01.2022 beschlossen.
Für ordentliche Mitglieder gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
Regulärer Beitrag | |
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Ärzte in selbständiger/leitender Funktion (Chefärzte, Oberärzte, Niedergelassene Ärzte, Selbständige), sowie Mitglieder ohne Ermäßigungsbescheinigung |
200 € |
Ermäßigter Beitrag (Ermäßigungsbescheinigung jährlich bis zum 31.03. erforderlich!) | |
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- Studierende (Immatrikulationsbescheinigung) | 0 € |
- Assistenzärzte in Weiterbildung | 50 € |
- Angestellte in nichtärztlicher Tätigkeit ohne leitende Funktion | 50 € |
- Fachärzte ohne leitende Funktion | 100 € |
- Fachärzte ohne leitende Funktion in Zusatzweiterbildung | 100 € |
- Funktionsoberärzte | 100 € |
Die ermäßigten Beiträge setzen zwingend die entsprechende Bescheinigung voraus, die jedes Jahr bis zum 31.03. in der Geschäftsstelle vorliegen muss. Diese muss unaufgefordert an mitglieder@dgou.de oder postalisch geschickt werden. Bescheinigungen, die nach dem 31.03. zugegangen sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich. Das Formular finden Sie auf unseren Websites. Für Mitglieder in Elternzeit: Nachweis des Arbeitgebers erforderlich. Maßgebend für die Beitragshöhe während der Elternzeit ist die vorherige Stellung. Eine Bescheinigung hierüber ist erforderlich. Arbeitslosigkeit: Nachweis des Arbeitsamtes erforderlich. Maßgebend für die Beitragshöhe während der Arbeitslosigkeit ist die vorherige Stellung. Eine Bescheinigung hierüber ist erforderlich. |
Sonstige Beiträge (Keine Ermäßigungsbescheinigung notwendig) | |
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- Angestellte in nichtärztlicher Tätigkeit in leitender Funktion | 100 € |
- Pensionäre | 50 € |
- Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder | 0 € |
- Außerordentliche / Korporative Mitglieder (Körperschaften, Personenvereinigungen) |
320 € |
- Fördernde Mitglieder | 1.200 € |
Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erhöht sich der jeweilige Mitgliedsbeitrag um 10 €.
Zahlungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer zu leisten.